Mietvertrag und Wohnungseigentum sind regelmäßig auf mittelfristige oder längerfristige Dauer angelegt. Die möglichen Streitpunkte und Regelungsbedürfnisse im Lauf einer solchen Beziehung sind nicht zuletzt aufgrund der immer komplexeren Gesetze und der umfangreichen Rechtsprechung rechtlich und tatsächlich sehr anspruchsvoll geworden.
Um den gestiegenen Herausforderungen gerecht werden zu können, stehe ich Ihnen auf den Gebieten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Pachtrechts und des Wohnungseigentumsrechts mit rechtlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung zur Seite.
Weiter helfen wir Ihnen natürlich auch bei allen sonstigen Problemen im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverträgen. Sprechen Sie uns an.
Auch bei diesen umfassenden und häufig schwierigen Problemen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Insbesondere bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen stehen und die neben dem Wohnungseigentumsrecht auch das Baurecht betreffen, ist gleichzeitig Kompetenz und Erfahrung im Baurecht gefragt. Hier kommt Ihnen zu Gute, dass ich auch auf dem Gebiet des Baurechts spezialisiert bin.