Das Bau- und Architektenrecht erfordert fundierte Spezialkenntnisse, die von mir über die Fortbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und im Rahmen einer langjährigen Praxis erworben wurden. Ich war zudem über viele Jahre für den Bereich der VOB/B als Lehrbeauftragter an der Hochschule Mosbach tätig.
Gerade im Bau- und Architektenrecht sind die Sachverhalte und die rechtlichen Probleme häufig umfangreich und schwierig. Ziel einer Beratung und Vertretung im Baurecht- und Architektenrecht ist es, eine wirtschaftliche Lösung zu erreichen. Da wo es möglich ist, sollte ein kostpieliger und zeitraubender Rechtsstreit vermieden werden. Ich achte deshalb darauf, die Interessen unserer Mandanten so umfassend wie möglich durchzusetzen, rate aber auch Abstriche hinzunehmen, wenn Kosten und Risiken in keinem angemessenem Verhältnis stehen.
Die Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht umfasst die typischen Probleme, die bei der Durchführung von Bauvorhaben entstehen:
Streitigkeiten in diesem Bereich entstehen, wenn der Auftragnehmer die Rechnung des Auftraggebers (Handwerker, Bauunternehmen, Architekt) nicht oder nicht in voller Höhe zahlt. Solche Streitigkeiten können verschiedene Ursachen haben: so z.B. ungenaue und/oder unvollständige Verträge, denen nicht eindeutig entnommen werden kann, welche Leistung zu welchem Preis geschuldet ist, Abweichungen des Leistungsumfanges vom ursprünglichen Vertragsinhalt und Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erbringung der Bauleistung.
Bei einem Streit wegen Mängeln geht es regelmäßig um die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.
Solche Streitigkeiten machen es häufig erforderlich, die verschiedensten Baubeteiligten in den Streit einzubeziehen, um deren Verantwortlichkeit für einen Mangel zu prüfen. Ein wichtiger Bereich bei Mängelstreitigkeiten ist dabei die Haftung von Architekten, die häufig neben ausführenden Baufirmen oder Handwerkern in Anspruch genommen werden.
Um Streitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden, ist ein weiterer Tätigkeitsbereich die Beratung vor Vertragsabschluss. Hierdurch sollen Unklarheiten im Vertrag im Vorfeld beseitigt und fehlende Regelungen ergänzt werden.
... die im Bau- und Architektenrecht auftreten, betreffen u. a.:
Das öffentliche Baurecht betrifft unter anderem Streitigkeiten zwischen Bauherrn und der Baubehörde und zwischen Bauherrn und Nachbarn. Insbesondere geht es um Fragen des Bauantrages, um Einwendungen von Nachbarseite gegen ein Bauvorhaben und Widersprüche und Klagen gegen die Ablehnung oder die Erteilung von Baugenehmigungen von Seiten des Bauherrn oder des Nachbarn.